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   OLG Frankfurt, 13.01.2011 - 21 W 16/11   

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https://dejure.org/2011,43781
OLG Frankfurt, 13.01.2011 - 21 W 16/11 (https://dejure.org/2011,43781)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13.01.2011 - 21 W 16/11 (https://dejure.org/2011,43781)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13. Januar 2011 - 21 W 16/11 (https://dejure.org/2011,43781)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 142 Abs 2 AktG, § 142 Abs 5 AktG
    Zu den Voraussetzungen für die Bestellung eines Sonderprüfers nach § 142 Abs. 2 AktG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zu den Voraussetzungen für die Bestellung eines Sonderprüfers nach § 142 Abs. 2 AktG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Düsseldorf, 09.12.2009 - 6 W 45/09

    IKB Deutsche Industriebank AG: Sonderprüfer soll mögliche Pflichtverletzungen von

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.01.2011 - 21 W 16/11
    aa) Die Anträge der jetzigen Antragsteller zu 1) bis 4) sind zulässig (vgl. zu den Zulässigkeitsvoraussetzungen etwa OLG Düsseldorf, ZIP 2010, 28, 29 f.).

    Hierunter fällt der gesamte Verantwortungsbereich des Vorstands im Sinne des § 76 Abs. 1 AktG ebenso wie die Tätigkeit des Aufsichtsrats bei der Überwachung des Vorstandes nach § 111 Abs. 4 Satz 2 AktG (vgl. OLG Düsseldorf, ZIP 2010, 28, 29).

    Zwar kommt ein Rechtsmissbrauch in Betracht, wenn mit dem Verfahren ein Lästigkeitswert aufgebaut und mit diesem Druckmittel Zahlungen an den Antragsteller durchgesetzt werden sollen (vgl. OLG Düsseldorf, ZIP 2010, 28, 29).

  • OLG München, 16.07.2007 - 31 Wx 29/07

    Sofortige Beschwerde gegen Entscheidung des Landgerichts zur Bestellung von

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.01.2011 - 21 W 16/11
    Der Antragsteller muss hierfür die erforderlichen Tatsachen behaupten, wenngleich weder beweisen noch glaubhaft machen (vgl. OLG München, AG 2008, 33, 35).

    Sofern eine gewisse Möglichkeit für das Vorliegen der Tatsachen besteht, muss das Gericht gegebenenfalls in die Amtsermittlung eintreten (vgl. OLG München, AG 2008, 33, 35).

  • OLG Frankfurt, 25.06.2004 - WpÜG 5/03

    Kontrollerwerb an einer Aktiengesellschaft: "Acting in concert" von Aktionären im

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.01.2011 - 21 W 16/11
    Ein über den Einzelfall hinausgehendes abgestimmtes Verhalten in Form einer bindenden Absprache oder der Überlassung einer Stimmführerschaft (vgl. dazu OLG Frankfurt, NJW 2004, 3716, 3718 f.) ist von der Antragsgegnerin nicht überzeugend aufgezeigt worden, zumal sie bei den vorangegangenen Abstimmungen - etwa über die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat - ebenfalls ein Ruhen der Stimmrechte nach § 28 WpHG wegen Verstoßes gegen die sich aus § 21 Abs. 1 Satz 1 WpHG iVm § 22 Abs. 2 WpHG ergebende Meldepflicht nicht geltend gemacht hat.
  • OLG Stuttgart, 24.06.2010 - 20 W 2/09

    Antrag des Minderheitsaktionärs auf Festsetzung einer angemessenen Barabfindung:

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.01.2011 - 21 W 16/11
    Es sind aber vorliegend - ebenfalls unter Berücksichtigung der Stellungnahme des Aufsichtsrates - keine hinreichenden Anhaltspunkte dafür vorgetragen worden, dass die Antragsteller ausschließlich sachfremde Zwecke verfolgen (vgl. dazu für Spruchverfahren ausführlich OLG Stuttgart, AG 2010, 758).
  • OLG München, 25.03.2010 - 31 Wx 144/09

    Aktienrecht: Anforderungen an die gerichtliche Bestellung eines Sonderprüfers

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.01.2011 - 21 W 16/11
    Erforderlich ist vielmehr ein hinreichender Verdacht (vgl. OLG München, AG 2010, 598, 599; MünchKommAktG/Schröer, 2. Aufl., § 142 Rdn. 62; Mock, in: Spindler/Stilz, AktG, 2. Aufl., § 142 Rdn. 127; aA scheinbar Trölzitsch/Gunßer, AG 2008, 833, 835, die dringenden Tatverdacht für erforderlich halten).
  • OLG Stuttgart, 15.06.2010 - 8 W 391/08

    Aktiengesellschaft: Voraussetzungen der gerichtlichen Bestellung eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.01.2011 - 21 W 16/11
    Entsprechend reicht die bloße Möglichkeit von Verfehlungen nicht aus (vgl. OLG Stuttgart, AG 2010, 717, 718; OLG Köln, AG 2010, 414).
  • OLG Köln, 22.02.2010 - 18 W 1/10

    Voraussetzungen der Bestellung eines Sonderprüfers

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.01.2011 - 21 W 16/11
    Entsprechend reicht die bloße Möglichkeit von Verfehlungen nicht aus (vgl. OLG Stuttgart, AG 2010, 717, 718; OLG Köln, AG 2010, 414).
  • OLG Celle, 08.11.2017 - 9 W 86/17

    Gerichtliche Bestellung eines Sonderprüfers hinsichtlich Pflichtverletzungen von

    Gerade im Lichte des Regelungszwecks des § 142 AktG, nämlich dem Minderheitenschutz Rechnung zu tragen (vgl. OLG München, 31 Wx 14/10, Beschluss vom 11. Mai 2010, Rn. 5 bei juris; KG, 2 W 95/11, Beschluss vom 5. Januar 2012, Rn. 29 bei juris; OLG Frankfurt, 21 W 16/11, Beschluss vom 13. Januar 2011, Rn. 66 bei juris, m. w. N), und des allgemeinen Rechtsstaatlichkeitsgebots des Grundgesetzes erscheint eine andere Auslegung nicht denkbar.

    Dass dem Hauptantrag nur teilweise, wenn auch überwiegend stattgegeben worden ist, steht einer weitgehenden Kostentragungspflicht der Antragsgegnerin nicht entgegen (vgl. OLG Frankfurt, 21 W 16/11, Beschluss vom 13. Januar 2011, Rn. 66 bei juris, m. w. N).

  • OLG Celle, 28.04.2020 - 9 W 69/19

    Abänderung der Anordnung einer Sonderprüfung und Bestellung eines anderen

    Gerade im Lichte des Regelungszwecks des § 142 AktG, nämlich dem Minderheitenschutz Rechnung zu tragen (vgl. OLG München, 31 Wx 14/10, Beschluss vom 11. Mai 2010, Rn. 5 bei juris; KG, 2 W 95/11, Beschluss vom 5. Januar 2012, Rn. 29 bei juris; OLG Frankfurt, 21 W 16/11, Beschluss vom 13. Januar 2011, Rn. 66 bei juris, m. w. N), und des allgemeinen Rechtsstaatlichkeitsgebots des Grundgesetzes erscheint eine andere Auslegung nicht denkbar.
  • OLG Frankfurt, 15.06.2011 - 21 W 18/11

    Zu den Voraussetzungen für die Bestellung eines Sonderprüfers nach § 142 II 1AktG

    An die Überzeugung des Gerichts vom Vorliegen der Tatsachen sind nach dem Willen des Gesetzgebers hohe Anforderungen zu stellen (BT-Drucks 15/5092, S. 18; Senat, Beschl. v. 13. Januar 2011 - 21 W 16/11 mwN.; Spindler, in: Schmidt/Lutter, AktG, § 142 Rn. 52), nicht zuletzt deshalb, weil die Kosten und sonstigen negativen Auswirkungen einer Sonderprüfung für die Gesellschaft wie etwa eine negative Reputation regelmäßig erheblich sind (s. BT-Drucks 15/5092, S. 18; Senat, Beschl. v. 13. Januar 2011 - 21 W 16/11).
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